Bundesrat verabschiedet neue Domainverordnung
Philipp Zeder
Kategorie:in
Internet & Recht
Veröffentlicht am 6. Nov. 2014
Aktualisiert am 12. März 2024
Was bislang noch ein Entwurf war, ist nun offiziell: Mit der Verabschiedung der Verordnung über die Internet-Domains (VID) durch den Bundesrat ist das Ende der Tätigkeit von SWITCH als Registrar besiegelt.
Die neue Verordnung wird ab 1. Januar 2015 in Kraft treten, Neuregistrierungen unter www.nic.ch sind dann nicht mehr möglich. Der Transfer der noch bei SWITCH registrierten .ch-Domains zu einem SWITCH-Partner wird etappenweise nach folgendem Schema ablaufen:
Den Start nach Schema dürften Domains machen, die ab 1. April 2015 verlängert werden. Die Übergangsbestimmungen der VID sehen nämlich vor, dass bestehende Verträge noch bis Ende März 2015 verlängert werden dürfen – erste offiziellen Schreiben würden also ab dem 1. Januar 2015 verschickt.
Entspannter Umzug
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.swiss kommt voraussichtlich 2015
Die verabschiedete VID beinhaltet auch das Regelwerk für die zukünftige Domain .swiss, deren Verwaltung durch die ICANN an den Bund übertragen worden ist. Die neue Domain befindet sich zurzeit im sogenannten «Pre-Delegation Test» und dürfte im Verlaufe des nächsten Jahres live geschaltet werden.
Im Gegensatz zu .ch wird .swiss nur von Interessenten registrierbar sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollen .swiss-Domains «die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken». Als zentrale Registrierstelle (Registry) wird das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) agieren.
Wann genau Domains mit der Endung .swiss zur Verfügung stehen werden und ob diese dann auch direkt bei uns registriert werden können, erfahren Sie als erstes in unserem Blog.
Registry und Registrar?
Registry
Die Registry verwaltet die zentrale Infrastruktur (Nameserver, WHOIS-Datenbank, etc.) einer Domainendung.
Registrar
Registrare sind Wiederverkaufspartner der Registry und dienen als Schnittstelle zwischen Registry und den Endkunden.
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6 Kommentare
Hallo Alfred
Richtig. Deine .ch-Domains sind bereits bei uns, daher musst Du keine weiteren Aktionen veranlassen.
Da kommen ja mehrere Anbieter auf dem Markt. Wir dies Preiskriege zu folgen haben ?
Es wird sicher Anbieter geben, die sich ausschliesslich über den Preis definieren. Mit generell tieferen Preisen ist also definitiv zu rechnen. Schlussendlich wird aber der Einkaufspreis, den alle SWITCH-Partner für eine .ch-Domain bezahlen, die Untergrenze darstellen.
Guter Beitrag, bin jedoch immer noch ein wenig irritiert.
Wenn ich meine .ch Domain bei einem Fremdanbieter (z.B Nitrado) gekauft habe, muss ich ja eigentlich nichts machen. Oder bin ich da falsch?
Das ist richtig. Es sind nur .ch-Domains betroffen, die direkt bei SWITCH registriert sind.
Hallo Phillip,
wie ich die obigen Beitrage verstanden habe, habe ich als cyon.ch-Kunde schon alles richtig gemacht und keine weiteren Aktionen zu veranlassen…
Richtig? :-)
Grüsse
Alfred