Jetzt ist es offiziell: Das neue BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) wurde von den eidgenössischen Räten verabschiedet und birgt zahlreiche, teils haarsträubende Verschlechterungen. So soll zum Beispiel neu auch das WLAN zu Hause unter das Gesetz fallen oder der Staatstrojaner legitimiert werden. Mit der Publikation am 28.03.2016 im Bundesblatt hat die 100-tägige Referendumsfrist begonnen. Während dieser Zeit müssen die Gegner des Gesetzes mindestens 50’000 Unterschriften zusammenbringen, um eine Volksabstimmung zu erzwingen.

BÜPF: Revision mit haarsträubenden Verschlechterungen (Bild: stopbuepf.ch CC BY 4.0)
Breit gestreute Gegnerschaft
Für einmal scheint sich die Debatte nicht zwischen den politischen Lagern abzuspielen. Viel mehr tut sich der Graben zwischen Jung und Alt auf. Mit einer Ausnahme gehören alle Schweizer Jungparteien zu den Unterstützern des «Stop BÜPF»-Bündnisses. Man könnte es auch den Kampf zwischen «Digital Natives» und den «Digital Immigrants» nennen.
Auch die Digitale Gesellschaft, der Chaos Computer Club oder die Piratenpartei gehören zu den BÜPF-Gegnern. Aus der Wirtschaft unterstützen unter anderem der ICT-Branchenverband Swico, der Messenger-Anbieter Threema oder der ISP Init 7 (über dessen Leitung sie möglicherweise auf diesen Artikel gelangt sind) für das Referendum stark. Alles Experten auf den Gebieten ICT und Internet.
Nutzen von Vorratsdatenspeicherung stark umstritten
Der Nutzen von Vorratsdatenspeicherung wird von Experten angezweifelt. Studien sind zum Schluss gekommen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zu höheren Aufklärungsraten führt. Und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erkannt, dass die Vorratsspeicherung von Daten zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung führe.
Man kann sich darum fragen, warum in der Schweiz die Speicherung der sogenannten Randdaten/Metadaten massiv ausgeweitet werden muss. Immerhin wurde die vorgeschriebene Speicherdauer bei den bereits jetzt geltenden 6 Monaten belassen. Ursprünglich war eine Ausweitung auf 12 Monate vorgesehen. Doch das ist nur ein schwacher Trost.
Adieu Innovation
Tief vergraben im neuen Gesetz findet sich ein Artikel, der jedem Unternehmer, ob jung oder alt, die Haare zu Berge stehen lässt.
Art. 25 Informationen über Dienstleistungen
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten informieren den Dienst auf dessen Verlangen jederzeit ausführlich über Art und Merkmale der Dienstleistungen, die sie auf den Markt gebracht haben oder innerhalb von 6 Monaten auf den Markt bringen wollen.
Der Verband Swico trifft mit seiner Stellungnahme den Nagel auf den Kopf:
Das BÜPF sieht allen Ernstes vor, dass Schweizer Firmen neue Produkte mit Kommunikationsfähigkeiten sechs Monate vor Lancierung den Behörden vorzulegen haben: Im Zeitalter von internationalem Wettbewerb und „Minimum viable products“ ein absoluter Innovationskiller. Damit werden in Zukunft in unserem Land sicher keine neuen Produkte mehr entwickelt. Insbesondere auch die Gaming-Industrie wird in Zukunft einen weiten Bogen um die Schweiz machen.
Man muss sich als Schweizer Anbieter fragen, ob die Schweiz wirklich noch der beste Standort für die Erbringung und Entwicklung von Internetdienstleistungen ist. Und das zu Zeiten, in denen die «Digitale Transformation» das Buzzword des Jahres ist und die Schweiz als Partnerland an der CeBIT auftritt.
Zurück an den Absender
Keine Frage, das bestehende BÜPF ist nicht mehr zeitgemäss und muss überarbeitet werden. Die nun vorliegende, revidierte Version des Gesetz strotzt jedoch nur so vor Verschlechterungen, sowohl was Grund- und Freiheitsrechte als auch die Pflichten von ICT-Anbietern angeht. Die Forderungen des «Stop Büpf»-Bündnisses wurden praktisch durchs Band ignoriert. Bleibt also noch der Weg über eine Volksabstimmung, um dieses Gesetz zu stoppen.
Wir alle sind von diesem Gesetz betroffen. Unsere Unterschriften sind dem Referendumskomitee deshalb sicher. Ihre auch? Auf stopbuepf.ch finden Sie weitere Informationen sowie passende Unterschriftenbogen.