Zurück

Häufige Fragen zur Domainendung .swiss

3 Min Lesedauer · Aktualisiert am 25.01.2024

Um Schweizer Unternehmen auch im Internet eindeutig zu kennzeichnen, wurde die .swiss-Domain ins Leben gerufen. In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang beantworten.

Wieviel beträgt die jährliche Registrierungsgebühr für .swiss?

Die aktuellen Preise findest du jederzeit auf unserer Website im Menü «Domains».

Wer kann eine .swiss-Domain beantragen?

Folgende Gesuchstellende können Anträge für .swiss-Domains stellen:

  • Öffentliche-rechtliche Körperschaften. Dies sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts wie Stiftungen und Vereine.
  • Im Handelsregister (HR) eingetragene Einheiten, die einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen und eingetragene Vereine und Stiftungen, aber insbesondere auch eingetragene Einzelfirmen.
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister. Die Bestellung muss zwingend von einem my.cyon-Konto des Typs «Firma» oder «Organisation» ausgeführt werden. Bestellungen, welche über ein privates my.cyon-Konto ausgeführt werden, werden automatisch abgelehnt.

Ab dem ersten Halbjahr 2024 soll die Registration von .swiss-Domains auch für natürliche Personen möglich werden: Medienmitteilung vom BAKOM.

Kann ich beliebige .swiss-Domainnamen beantragen?

Der gewünschte Domainname muss eines der folgenden Kriterien beinhalten:

  • Bezeichnungen, die mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihren Tätigkeiten verbunden sind.
  • In der Schweiz geschützte Marken.
  • Namen von Vereinen und Stiftungen.
  • Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Firmen.
  • Geographische Bezeichnungen. Hier muss ein legitimes Interesse oder eine Bewilligung der betroffenen Körperschaft vorhanden sein.
  • Andere Bezeichnungen. Im regelmässigen Betrieb können Gesuche für beliebige Zeichenfolgen als Domain-Namen gestellt werden. Der Bezug der Bezeichnung zu der gesuchstellenden Person oder der beabsichtigten Nutzung muss erkennbar sein.
  • Generische Bezeichnungen. Generische Bezeichnungen beschreiben in allgemeiner Weise eine Kategorie von Waren, Dienstleistungen und Aktivitäten. Sie werden durch ein Namenszuteilungsmandat zugeordnet.

Kann ich als Privatperson eine .swiss-Domain beantragen?

Die Registrierung von .swiss-Domainnamen durch natürliche Personen ist zurzeit nicht möglich.

Das BAKOM liess jedoch verlauten, dass im ersten Halbjahr 2024 die Registration von .swiss-Domains für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft geöffnet werden soll. Weitere Informationen dazu findest du in der Medienmitteilung des Bundes.

Wie lange dauert es, bis mir meine gewünschte .swiss-Domain zugeteilt wird?

Akzeptierte Gesuche werden während 20 Kalendertagen auf der Registerseite www.nic.swiss publiziert. Alle Interessierten haben damit Gelegenheit, ebenfalls ein Gesuch für Domainnamen zu stellen, für die sie berechtigt sind (Konkurrenzgesuch). Sie können auch durch eine Mitteilung Rechte geltend machen (vgl. Meldeformular auf www.nic.swiss).

Nach Ablauf der Publikationsfrist erfolgt die Zuteilung von Domains, zu denen keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen. Sie können danach unmittelbar verwendet werden.

Wo kann ich mich weiter über die .swiss-Formalitäten informieren?

Die Registry hat die Fakten zur neuen Domainendung auf deren Website zusammengetragen: dot.swiss/facts/

Kategorien
Angebot und Preise Allgemeine Fragen zu Domains
Artikel teilen
E-Mail WhatsApp

Was dir auch helfen könnte

Verwandte Artikel

Du hast noch Fragen?

Wir beantworten sie dir gerne persönlich.

Kontaktiere uns