BÜPF-Revision: Droht der Überwachungsstaat?

Philipp Zeder
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Philipp Zeder

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Internet & Recht

Veröffentlicht am 25. Juni 2015

Aktualisiert am 27. Feb. 2024

Letzte Woche wurde im Nationalrat die Revision des BÜPF (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) verabschiedet. Das revidierte Gesetz sieht vor, dass neu nicht nur Fernmeldedienst-Anbieter (Telefongesellschaften, Internet-Provider) sowie die Post Überwachungen möglich machen müssen, sondern auch Hosting-Unternehmen wie wir.
Droht mit neuem BÜPF der Überwachungsstaat?
Neben einer noch längeren Aufbewahrungspflicht für Verbindungsdaten bringt die Revision ausserdem strittige Neuerungen wie einen Staatstrojaner und sogenannte IMSI-Catcher.

Deshalb wurde ein überparteiliches Referendumskomitee gegründet, das sich gegen diese Revision einsetzt. Bezeichnend ist, dass das Komitee von allen Schweizer Jungparteien (mit Ausnahme der Jungen CVP) und dem ICT-Verband Swico getragen wird.

Gesetz veraltet, Revision nötig

Dass das Gesetz eine Überarbeitung nötig hat, ist unbestritten. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2000, als es Unternehmen wie cyon und Facebook noch gar nicht gab und Google gerade mal zwei Jahre alt war.

Argumente für die Notwendigkeit der Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung sind nur schwer zu finden. Der Bundesrat argumentiert zwar damit, es sei immer wieder zu Fällen gekommen, in welchen sechs Monate nicht genügt hätten. Das Max-Planck-Institut kommt in einer Untersuchung jedoch zum Schluss:

Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.

Mehr Daten, mehr Aufwand

Fest steht, dass das revidierte BÜPF Mehraufwand bescheren wird. Internet-Provider werden Verbindungsdaten neu doppelt so lange aufbewahren müssen. Viele Firmen, Organisationen und sogar Private, die bisher nicht betroffen waren, müssen neu ebenfalls Daten aufbewahren. Für die Schweizer Digitalbranche sind das keine guten Aussichten, von den Freiheitsrechten der Bürger ganz zu schweigen.

Noch besteht Hoffnung, dass das neue Gesetz mit dem Zustandekommen eines Referendums abgewendet werden kann. Wir werden die Situation auf jeden Fall weiterhin genau verfolgen. Wenn Sie sich weiter über die Thematik informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Website der Digitalen Gesellschaft, die sich für ein offene, freie und nachhaltige digitale Gesellschaft in der Schweiz und ganz speziell gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt.

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3 Kommentare

David Flores
David Flores 7. Juli 2015 17:39

Ich schliesse mich Anand Weber`s Meinung an. Es kann nicht sein das unnötige Überwachung auf kosten von kleinen Firmen umgesetzt werden sollen…

Danke Cyon für die Info an sonsten hätte ich das warscheinlich nicht mitbekommen!

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
8. Juli 2015 09:41

Danke David. Wir werden das Thema weiterhin sehr genau beobachten und bei Neuigkeiten berichten.

Anand Weber
Anand Weber 26. Juni 2015 15:13

Ich finde es super und vorbildlich, dass sich Cyon diesem Thema annimmt. Ich kann dem Wortlaut von Philippe nur zustimmen. Ich sehe es enauso. Ich bin ganz klar der Meinung, dass Web-Hosting Provider nicht dazu da sind, Überwachungsmassnahmen umzusetzen usw. Dies schmälert zudem die Wettbewerbsfähigkeit mit Anbietern im Ausland.

Ich hoffe sehr dass das Referendum zustande kommt. Ich persönlich werde mich dafür engagieren.