Code of Conduct – Droht den wirksamen Richtlinien das Aus?

Philipp Zeder
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Philipp Zeder

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Internet & Recht

Veröffentlicht am 16. Juni 2016

Aktualisiert am 12. Feb. 2024

Seit 2013 steht allen Schweizer Hosting-Anbietern ein sogenannter Code of Conduct zur Verfügung, der den Umgang mit möglicherweise rechtswidrigen Inhalten regelt. Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz (URG) sollen diese Verhaltensregeln über Bord geworfen werden.

Der Code of Conduct funktioniert. (Bild: Life of Pix)

Der Code of Conduct funktioniert. (Bild: Life of Pix)

Der Code of Conduct funktioniert

Der Code of Conduct ist ein praktisches Werkzeug, das rechtliche Unsicherheiten aus dem Weg räumt. Sowohl für uns Hosting-Anbieter, vor allem aber auch für Sie als Kunde. Herausgegeben hat den Code of Conduct die simsa, der Verband der Internet-Unternehmen in der Schweiz.

Bei Anbietern, die den Kodex einsetzen, können Sie sich sicher sein: Rechtliche Anfragen zu Website-Inhalten werden standardisiert und vor allem speditiv bearbeitet. Gleichzeitig bleiben persönliche Daten geschützt und werden nur auf Anordnung von Gerichten oder Behörden bekannt gegeben. Sperrungen werden nur in eindeutigen Fällen vorgenommen.

Wir setzen den Kodex seit seiner Veröffentlichung ein und haben uns an dessen Ausarbeitung finanziell beteiligt. Glücklicherweise müssen wir nur selten entsprechende Fälle behandeln, im Schnitt etwa einen pro Monat. Die Verhaltensanleitung vereinfacht nicht nur unsere Arbeit, sondern bietet auch für unsere Kunden eine klare Regelung solcher Angelegenheiten und einen Schutz gegen missbräuchliche Forderungen.

Die simsa führt seit Inkrafttreten des Code of Conduct eine jährliche Befragung der Unternehmen durch, die den Code einsetzen. Der Tenor ist eindeutig: Auch unsere Mitstreiter sind zufrieden.

Neues Urheberrechtsgesetz am Horizont

Vergangene Woche fand in Zürich der simsa Provider Day statt, an dem sich die Schweizer Hosting-Anbieter zu Branchenthemen austauschten. Nebst der Auswertung der Code of Conduct-Umfrage waren auch das neue Überwachungsgesetz BÜPF und die Revision des Urheberrechtsgesetz (URG) Themen, die diskutiert wurden.

Wie das BÜPF sorgt auch das neue URG für viel Zündstoff unter den Hosting-Providern. Aber nicht nur in unserer Branche ist das neue Gesetz ein heisses Thema. Beim Bund sind nicht weniger als 1300 (!) Vernehmlassungen zum Entwurf des URG eingegangen.

Unser grösster Kritikpunkt am Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetz: Wir sollen als rechtswidrig gemeldete Inhalte sofort und ohne vorherige Prüfung offline stellen. Legt die Besitzerin der Website Widerspruch ein, soll die Website wieder ohne jegliche Prüfung online geschaltet werden.

Anforderungen an die Form einer Beanstandung sind keine vorgesehen. In unseren Augen ist das ein gewaltiger Rückschritt im Vergleich zum funktionierenden Code of Conduct. Damit verkommt dieses sogenannte Take Down-Verfahren nicht nur zum Ping-Pong sondern bietet auch die Möglichkeit zur missbräuchlichen Verwendung. Ob das noch im Sinne des Erfinders ist?

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1 Kommentare

Eugster Bruno
Eugster Bruno 17. Juni 2016 07:30

Das neue URL ist ein sehr problematisches Gesetz. Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Es muss unbedingt eine brauchbare und effiziente Lösung angestrebt werden!