Bald mehr Datenschutz für .ch-Domaininhaber

Tom Brühwiler
Autor:

Tom Brühwiler

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Internet & Recht

Veröffentlicht am 8. Jan. 2020

Aktualisiert am 3. Juni 2021

Als in der Europäischen Union Ende Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft trat, verschwanden aus dem WHOIS vieler Domainendungen auch die personenbezogenen Daten der Domaininhaber, wie auch wir damals im Blog berichteten. Mittels WHOIS-Dienst, so etwas wie das öffentliche Domain-Telefonbuch des Internet, lassen sich technische Informationen und, je nachdem, auch personenbezogene Daten zum Inhaber abrufen.

Bald mehr Datenschutz für .ch-Domain-Inhaber.

Wer darauf hoffte, dass damit künftig auch bei .ch-Domains auf die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten verzichtet würde, sah sich allerdings getäuscht. Die derzeit geltende Schweizer «Verordnung über die Internet-Domains» schreibt nämlich explizit vor, dass diese Daten im öffentlichen WHOIS-Eintrag der Domain veröffentlicht werden müssen.

.ch-Domains – WHOIS künftig ohne private Daten

Aber jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache. In der im Dezember 2019 in die Vernehmlassung geschickten, überarbeiteten Verordnung hat der Bundesrat die Streichung der Publikationspflicht der persönlichen Daten von Privatpersonen explizit vorgesehen. Oder wie es im erläuternden Bericht dazu heisst:

[..] soll der WHOIS-Dienst von «.ch» entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen angepasst werden, indem künftig die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Halterinnen und Halter von Domain-Namen (Name und Adresse der Halter/innen des betreffenden Domain-Namens sowie Name und Adresse der technisch verantwortlichen Person) untersagt [..] wird.

Bei Domainnamen von Privaten sollen damit künftig nur noch technische Infos, etwa die eingetragenen DNS-Server, der Registrar (zum Beispiel cyon) und eine Möglichkeit angezeigt werden, wie der Halter der Domain anonym, etwa durch ein neutrales Formular, kontaktiert werden kann.

Zumindest theoretisch soll der Registry gemäss der überarbeiteten Verordnung aber «die Möglichkeit» gegeben werden, bestimmte personenbezogene Daten zu veröffentlichen. Der erläuternde Bericht nennt dazu die «Identifizierungsangaben» und «Kontaktdaten» eines Domaininhabers, wenn es sich um eine juristische Person – meistens ein Unternehmen – handelt oder wenn Private explizit ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben.

Die Vernehmlassungsphase läuft noch bis 25. März 2020. Auch wenn die definitive Fassung der neuen «Verordnung über die Internet-Domains» damit also noch etwas auf sich warten lässt, ist die Stossrichtung ziemlich klar.

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2 Kommentare

Reto Meier
Reto Meier 2. Apr. 2020 10:32

Guten Tag,
weiss man wie lange das ungefähr noch dauert, bis das umgesetzt wird?
Beste Grüsse,
Reto

Philipp Zeder
Philipp Zeder cyon
2. Apr. 2020 16:23

Hi Reto, die Vernehmlassungsfrist ist eben erst abgelaufen. Bis die Verordnungen bereinigt sind und der Bundesrat das Inkrafttreten festlegt, dürfte es noch einige Monate dauern. Ich halte es für möglich, dass COVID-19 den Prozess zusätzlich verzögert.