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Datenschutz-Hinweise für die eigene Website

3 Min Lesedauer · Aktualisiert am 31.07.2023

Stehst du vor der Aufgabe, eine Datenschutzerklärung für deine Website oder die Website deiner Kundschaft zu erstellen? In diesem Artikel versuchen wir dir mit einigen Tipps den Einstieg in das Thema zu erleichtern.

Wer ist für die Datenschutzerklärung verantwortlich?

Grundsätzlich ist die Betreiberin oder der Betreiber einer Website dafür verantwortlich. Da dies für eine Person, die weder technische noch juristische Kenntnisse hat, rasch eine komplexe Angelegenheit wird, empfiehlt es sich, entsprechende Fachpersonen hinzuzuziehen.

Für den technischen Teil ist die Person verantwortlich, welche die Website programmiert hat und somit über die Funktionalität der Website Bescheid weiss und welche Daten dafür von wem verarbeitet werden.

Um den Text der Datenschutzerklärung zu verfassen, kann entweder einen Rechtsanwalt beauftragt werden oder du nimmst dir Generatoren zu Hilfe, wie beispielsweise jener von Datenschutzpartner AG oder andere im Internet angebotene Dienste

Greifst du auf einen Datenschutz-Generator zurück, stelle unbedingt sicher, dass der Service auch die Gesetze deines Landes berücksichtigt. Nutzt du beispielsweise einen Dienst aus Deutschland wird dieser die Gesetzeslage in der Schweiz nicht oder kaum berücksichtigen. Lass dich im Zweifel von einer Fachperson beraten.

Was ist eine Datenschutzerklärung und warum benötige ich sie?

Diese Fragen und eine grobe Erklärung was die Datenschutzerklärung einer Website beinhalten sollte, beschreibt Rechtsanwalt Martin Steiger in unserem Blog-Post «Wie erstellt man die perfekte Datenschutzerklärung für eine Website?».

Was muss ich in Bezug auf das neue Schweizer Datenschutzgesetz beachten?

Bist du bereits mit dem europäischen Datenschutzgesetz (DSGVO) vertraut und hast dies für die betroffen Website allenfalls bereits implementiert, so ändert sich wenig. Was es als Betreiberin oder Betreiber einer Website zu beachten gilt, das beschreiben wir im Blog-Post «Neues Datenschutzgesetz: Diese 5 Schritte müssen Website-Betreiber:innen umsetzen, um 2022 bereit zu sein». Inwiefern Webagenturen oder Webschaffende davon betroffen sind, erläutern wir im Artikel «Was bedeutet das neue Datenschutzrecht für Agenturen und Webmaster:innen in der Schweiz?».

Muss ich neben der Datenschutzerklärung auch einen Cookie-Banner aufschalten?

Cookies sind zwar ein verwandtes Thema, haben aber nicht direkt mit der Datenschutzerklärung zu tun. Ob und wann ein Cookie-Banner notwendig ist, erfährst du im Blog-Artikel «Cookie-Richtlinie, DSGVO und ePrivacy-Verordnung: Welche Websites benötigen ein Cookie-Banner?» von Rechtsanwalt Martin Steiger.

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