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Todesfall

4 Min Lesedauer · Aktualisiert am 13.06.2025

Nach dem Verlust eines Angehörigen gilt es für die Hinterbliebenen viele Entscheidungen zu treffen und zahlreiche Angelegenheiten zu regeln. Eine davon ist, sich um die Verträge zu kümmern, die die verstorbene Person im Laufe ihres Lebens abgeschlossen hatte. Der Artikel erklärt dir, welche Dokumente wir benötigen, um laufende Verträge bei cyon zu kündigen oder zu übergeben. Zudem findest du Hinweise, was getan werden kann, wenn die eigene Domain oder das Webhosting durch eine Person verwaltet wurde, welche verstorben ist.

Kündigung oder Übernahme aller Verträge einer verstorbenen Person

Die rechtsgültige Kündigung von Verträgen oder die Übernahme dieser kann durch die Erben der verstorbenen Person beantragt werden. Wir benötigen dazu folgende Dokumente:

  • Kopie/Foto des Erbscheins
  • Kopie/Foto eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte/Pass) der auf dem Erbschein erwähnten Person. Falls mehrere Personen im Erbschein berechtigt sind, benötigen wir einen Ausweis von allen Parteien, da alle ihr Einverständnis geben müssen.

Bitte sende uns diese an die E-Mail-Adresse sup-id@cyon.ch oder per Post an unsere Anschrift, wo wir diese zur Identifikation nach gültigem Schweizer Datenschutz behandeln. Hast du Fragen, steht dir unser Support-Team gerne zur Seite.

Warum reicht der Todesschein nicht als Bestätigung?

Der Todesschein bestätigt lediglich den Tod der Person, gibt jedoch keine Auskunft über die gesetzlichen Erben oder darüber, wer die Produkte und Daten der verstorbenen Person nach deren Tod verwalten wird. Ein Erbschein hingegen gibt an, wer berechtigt ist, Entscheidungen im Namen der verstorbenen Person zu treffen.

Was kann ich tun, wenn die Person verstorben ist, welche meine Produkte verwaltete?

Es gibt Situationen, wo beispielsweise die Person/Firma, welche die Website gestaltet, gleich auch die Domain registriert, um so das komplette Paket anzubieten. Dies ist zwar für die Endkundschaft praktisch, da sie sich weder mit Verträgen noch der Verwaltung von technischen Dingen herumschlagen muss und die Rechnung für alles aus einer Hand erhält. Rechtlich gesehen gehören diese Daten jedoch der Person/Firma, über deren Namen die Produkte laufen, weshalb wir immer empfehlen, die Verträge auf den Namen der Endkundschaft abzuschliessen.

Bist du in einer solchen Situation und die Person, welche dies für dich verwaltet, ist verstorben oder nicht mehr erreichbar, können dir folgende Hinweise helfen:

  • Suche den Namen der Firma/Person auf einer vergangenen Rechnung für die Verwaltung deiner Website, E-Mail oder Domain(s).
  • Handelt es sich dabei um eine Firma/Agentur, versuche diese zu kontaktieren. Du findest meist aktuelle Kontaktmöglichkeiten im Internet.
  • Bei einer Privatperson kannst du diese über die dir bekannten Kontaktmöglichkeiten versuchen zu erreichen. Wenn die Person auf diese Weise nicht mehr erreichbar ist, findest du allenfalls Hinweise im Internet oder auf Social Media.
  • Falls die zuständige Person verstorben ist, versuche Kontakt mit deren Erben aufzunehmen. Damit wir dir die Domain übertragen können, benötigen wir den Erbschein des aktuellen Hauptkontakts und eine Ausweiskopie der darin aufgeführten Person(en).
  • Falls du die Person/Firma oder deren Erben nicht ausfindig machen kannst, kann allenfalls noch eine Rechtsauskunft weiterhelfen. Alternativ kannst du prüfen, ob eine ähnliche Domain noch frei ist, um sie in Zukunft für deine E-Mail-Konten und/oder Website zu nutzen.
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