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Häufige Fragen zur Domainendung .swiss

5 Min Lesedauer · Aktualisiert am 17.07.2024

Um Schweizer Unternehmen und Privatpersonen auch im Internet eindeutig zu kennzeichnen, wurde die .swiss-Domain ins Leben gerufen. In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang beantworten.

Wieviel beträgt die jährliche Registrierungsgebühr für .swiss?

Die aktuellen Preise findest du jederzeit auf unserer Website im Menü «Domains».

Wer kann eine .swiss-Domain beantragen?

Folgende Gesuchstellende können Anträge für .swiss-Domains stellen:

  • Öffentliche-rechtliche Körperschaften. Dies sind der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Organisationen des öffentlichen Rechts wie Stiftungen und Vereine.
  • Im Handelsregister (HR) eingetragene Einheiten, die einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben. Das sind juristische Personen wie Unternehmen und eingetragene Vereine und Stiftungen, aber insbesondere auch eingetragene Einzelfirmen.
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Handelsregister. Die Bestellung muss zwingend von einem my.cyon-Konto des Typs «Firma» oder «Organisation» ausgeführt werden. Bestellungen, welche über ein privates my.cyon-Konto ausgeführt werden, werden automatisch abgelehnt.
  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft.

Kann ich beliebige .swiss-Domainnamen beantragen?

Der gewünschte Domainname muss eines der folgenden Kriterien beinhalten:

Unternehmen/Organisationen/Vereine

  • Bezeichnungen, die mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihren Tätigkeiten verbunden sind.
  • In der Schweiz geschützte Marken.
  • Namen von Vereinen und Stiftungen.
  • Im schweizerischen Handelsregister eingetragene Firmen.
  • Geographische Bezeichnungen. Hier muss ein legitimes Interesse oder eine Bewilligung der betroffenen Körperschaft vorhanden sein.
  • Andere Bezeichnungen. Im regelmässigen Betrieb können Gesuche für beliebige Zeichenfolgen als Domain-Namen gestellt werden. Der Bezug der Bezeichnung zu der gesuchstellenden Person oder der beabsichtigten Nutzung muss erkennbar sein.
  • Generische Bezeichnungen. Generische Bezeichnungen beschreiben in allgemeiner Weise eine Kategorie von Waren, Dienstleistungen und Aktivitäten. Sie werden durch ein Namenszuteilungsmandat zugeordnet wie im Abschnitt «Wie kann ich generische Bezeichnungen registrieren?» beschrieben.

Natürliche Personen

  • Deinen eigenen offiziellen Nachnamen oder
  • einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen, Vornamen oder Allianznamen oder
  • den gemeinsamen Namen bei eingetragener Partnerschaft oder
  • den Namen, den du im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben hast oder
  • deinen Künstlernamen, unter dem du Bekanntheit erlangt hast oder
  • eine Bezeichnung, auf welche du einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht hast (z. B. eine eingetragene Marke).

Diese zwingenden Bestandteile kannst du mit frei wählbaren Bezeichnungen kombinieren.

Hast du einen Nachnamen mit generischem Charakter (z. B. Barbieri, Marchand, Metzger), wird dir die passende .swiss-Domain nur zugeteilt, wenn du sie durch eine weitere Bezeichnung ergänzt. Das kann beispielsweise einer deiner Vornamen, eine Fantasiebezeichnung oder die Angabe eines Hobbys sein.

Wie kann ich generische Bezeichnungen registrieren?

Begriffe mit generischem Charakter, welche von öffentlichem Interesse sind, werden direkt vom BAKOM über ein Mandat zugeteilt. Dabei können interessierte Firmen oder Organisationen ein Gesuch beim BAKOM für das Mandat einreichen. Wird das Mandat zugeteilt, kannst du dich beim Registrar deines Vertrauens melden, und wir können diese Domain für dich registrieren.

Eine nicht abschliessende Liste von möglichen Bezeichnungen ist auf der Website vom BAKOM veröffentlicht. Es handelt sich dabei um allgemeine Begriffe, welche folgenden Kategorien angehören:

  • Waren (z. B. schokolade.swiss oder käse.swiss)
  • Dienstleistungen (z. B. bank.swiss oder coiffeur.swiss)
  • Personen oder Gemeinschaften (z. B. studierende.swiss oder familien.swiss)
  • Organisationen (z. B. fachhochschulen.swiss)
  • Produkten (z. B. fahrzeuge.swiss)
  • Sachgebieten (z. B. schreinerarbeiten.swiss)
  • Aktivitäten (z. B. yoga.swiss oder sport.swiss)

Ist die gewünschte Bezeichnung hingegen nicht von besonderem Interesse, kann dieser Begriff in der Regel nicht registriert werden ausser du ergänzt diese mit einem persönlichen Teil, wie beispielsweise käse-hugentobler.swiss oder yoga-martina.swiss. Das BAKOM macht bei Markennamen unter gewissen Umständen Ausnahmen. Detaillierte Informationen zu generischen Bezeichnungen und zum Bewerbungsverfahren findest du auf der Website vom BAKOM.

Kann ich als Privatperson eine .swiss-Domain beantragen?

Seit dem 24. April 2024 ist die Registrierung von .swiss-Domainnamen durch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft nun auch möglich. Siehe dazu die Medienmitteilung des Bundes.

Bist du Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, darfst du deine .swiss-Domain nur für private-, wohltätige- oder Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten aus dem Ausland.

Wie lange dauert es, bis mir meine gewünschte .swiss-Domain zugeteilt wird?

Akzeptierte Gesuche werden während 20 Kalendertagen auf der Registerseite www.nic.swiss publiziert. Alle Interessierten haben damit Gelegenheit, ebenfalls ein Gesuch für Domainnamen zu stellen, für die sie berechtigt sind (Konkurrenzgesuch). Sie können auch durch eine Mitteilung Rechte geltend machen (vgl. Meldeformular auf www.nic.swiss).

Nach Ablauf der Publikationsfrist erfolgt die Zuteilung von Domains, zu denen keine Bemerkungen oder Konkurrenzgesuche vorliegen. Sie können danach unmittelbar verwendet werden.

Wo kann ich mich weiter über die .swiss-Formalitäten informieren?

Die Registry hat die Fakten zur neuen Domainendung auf deren Website zusammengetragen: dot.swiss/facts/

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